17. Februar 1926
Türkisches Zivilgesetz wurde akzeptiert worden. Durch Einführung des Gesetzes wurde die Vielweiberei des Mannes untersagt und die Frauen bekamen die Rechte zur Ehescheidung, zur Verfügung über ihr Vermögen und auch Sorgerecht. Das Türkische Zivilgesetz wurde am April 4, 1926 in dem Amtsblatt veröffentlicht und es trat am 4 October 1926 in Kraft.